Buchhalterseite News-RssFinanzverwaltung veröffentlicht Kurzinfo zu InfluencernMontag, 21.Oktober 2024 00:00:00 Die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein erklärt die steuerliche Behandlung von Influencern, die gewerbliche Einkünfte aus Werbung, Affiliate-Links und Gratisprodukten erzielen. Berufliche Ausgaben sind teils absetzbar. Verdeckte Gewinnausschüttung bei erspartem Aufwand des GmbH-GesellschaftersDonnerstag, 17.Oktober 2024 00:00:00 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH Aufwendungen trägt, die eigentlich der Gesellschafter übernehmen müsste. Im Fall entschied der BFH, dass die Kostenübernahme der GmbH zugunsten der Konzernmutter auf eine solche Ausschüttung hindeuten könnte. Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei UmstrukturierungMontag, 14.Oktober 2024 00:00:00 Ein Unternehmer kann den Verlust einer wertlos gewordenen GmbH-Beteiligung, die zum Betriebsvermögen gehört, als Betriebsausgabe absetzen, wenn er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Der Verlust wird im Jahr des endgültigen Vermögensverlusts berücksichtigt. Ausbuchung einer wertlosen GmbH-Beteiligung bei der Einnahmen-ÜberschussrechnungDonnerstag, 10.Oktober 2024 00:00:00 Ein Unternehmer kann den Verlust einer wertlos gewordenen GmbH-Beteiligung, die zum Betriebsvermögen gehört, als Betriebsausgabe absetzen, wenn er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Der Verlust wird im Jahr des endgültigen Vermögensverlusts berücksichtigt. Finanzverwaltung äußert sich zur Weiterbeschäftigung eines pensionierten GeschäftsführersDienstag, 08.Oktober 2024 00:00:00 Das BMF akzeptiert die Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erreichen der Altersgrenze, wenn sein neues Gehalt zusammen mit der Pension die letzten Aktivbezüge nicht übersteigt. Finanzverwaltung äußert sich zur inkongruenten GewinnausschüttungMittwoch, 02.Oktober 2024 11:42:00 Das BMF hat die BFH-Rechtsprechung zur inkongruenten Gewinnausschüttung anerkannt. Einstimmige Beschlüsse hierzu sind steuerlich akzeptiert, auch ohne Satzungsklausel, dürfen jedoch nur für ein Jahr gelten. Dauerhafte Regelungen erfordern eine Satzungsänderung. Freiberuflichkeit eines von Ärzten betriebenen Corona-TestzentrumsMontag, 30.September 2024 00:00:00 Ärzte, die 2020 ein Corona-Testzentrum betrieben, erzielten freiberufliche Einkünfte, da die Testdurchführung ärztliche Tätigkeit darstellte. Das Finanzgericht Köln entschied, dass dies keine Gewerbesteuer auslöst, da der ärztliche Einsatz während der Pandemie besonders wichtig war. |